Haarfärbemittel auf dem Prüfstand: Ihre Regulierung auf europäischer Ebene
In früheren wissenschaftlichen Veröffentlichungen aus den USA wurde über epidemiologische Studien berichtet, die Hinweise liefern, dass der jahrzehntelange und häufige Gebrauch von früher in den USA verwendeten permanenten, also oxidativen Haarfärbemitteln (Haarfarben), mit einem erhöhten Blasenkrebsrisiko verbunden sein könnte.
Die Studien untersuchten Frauen, die vor 1980 mit dem Haarfärben begonnen hatten. Die Europäische Union verlangte deshalb von der Industrie umfangreiche toxikologische Untersuchungen mit dem Ziel, wie für Farb-, Konservierungsstoffe und UV-Filter eine Positivliste, d.h. eine Liste mit Haarfarbstoffen, die geprüft und als sicher bewertet wurden, zu erstellen. Alle Stoffe, welche die Industrie nicht verteidigen wollte oder deren toxikologische Daten den Anforderungen an Haarfärbemittel nicht genügten, wurden direkt in den Anhang der verbotenen Stoffe überführt.
Die definitiv bewerteten Haarfarbstoffe wurden mit (zum Teil angepassten) Grenzwerten und anderen Anwendungseinschränkungen sowie vorgeschriebenen Warnhinweisen in den Anhang 3 der Kosmetikverordnung aufgenommen. Die Verwendung einiger früher verwendeter kritischer Stoffe wurde bereits in den letzten Jahrzehnten verboten. Nach dem derzeitigen Stand der für Europa gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt es keine Hinweise auf ein höheres Blasenkrebsrisiko bei der Anwendung moderner Haarfarben, weder für den Verbraucher noch für den Friseur.
Eine Auswertung des IKW (Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel) fasst die wissenschaftlichen Erkenntnisse folgendermaßen zusammen: „Kein Zusammenhang zwischen Haarfarben und Krebs In den vergangenen Jahren wurde in der Presse immer wieder über Studien berichtet, die über einen möglichen Zusammenhang zwischen der Verwendung von Haarfarben und Blasenkrebs spekulierten.
Neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen lassen keinen Zusammenhang zwischen Krebs und Haarfarben erkennen. Dies war auch das Ergebnis eines vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisierten Symposiums im Oktober 2009. So stellt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel fest: „Ein Krebsrisiko durch Haarfärbemittel besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht“ 1
Auch Professor Dr. Thomas Platzek, Toxikologe am BfR, bestätigt im Interview mit der Zeitschrift „test“ 2 (2013): „Nach aktuellem Wissensstand muss niemand befürchten, durch Haarfarben Blasenkrebs zu bekommen“. Bereits am 21. September 2010 hatte das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) einen Bericht vorgelegt, in dem es die Sicherheit der Haarfarben nach dem Mischen der zwei Ausgangsprodukte bewertet hat.
Dabei kam das SCCS zu dem Schluss, dass von den derzeit in der EU vermarkteten Haarfarben kein erhöhtes Krebsrisiko ausgeht.
Im Februar 2016 fasste die EU-Kommission die Ergebnisse von insgesamt 18 wissenschaftlichen Stellungnahmen des SCCS zu Haarfärbemitteln aus den Jahren 2013 bis 2016 zusammen und stellte fest, dass die EU der weltweit sicherste Markt für Haarfarben ist.“ (Stellungnahme 2016) Quelle: Alphachem, Lörrach Februar 2019 Stephan Conzen Hans Conzen Kosmetik GmbH
--------------------------------- 1 (https://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2009/27/haare_faerben_ohne_risiko___geht_ das_-31855.html). 2 (https://www.test.de/Krebs-durch-Haarfarbe-Schnee-von-gestern-4537059-0/)